AGB
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, die über unseren Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder direkt vor Ort abgeschlossen werden. Sie umfassen alle von Scharlaug angebotenen Leistungen. Unser Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Vertrag kommt zustande mit:
Land- und Forstbetrieb Scharlaug
Vertreten durch Ralf Egbert Scharlaug
Goldenstädter Str. 7, 19077 Rastow, Deutschland
Mit der Präsentation unserer Produkte und Dienstleistungen im Online-Shop, per E-Mail, telefonisch oder direkt vor Ort gibt Scharlaug ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Kunde kann die Produkte und Dienstleistungen unverbindlich in den Warenkorb legen und die Eingaben vor Absenden der Bestellung korrigieren. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Bestellprozess durch Klicken des Bestellbuttons abschließt oder telefonisch, per E-Mail oder vor Ort zustimmt.
§ 3 Vertragssprache, Speicherung des Vertragstextes
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Kunde erhält die Bestelldaten sowie unsere AGB per E-Mail. Eine Bestätigung des Vertragsschlusses wird automatisch per E-Mail versandt. Scharlaug übernimmt jedoch keine Haftung, sollte die Bestätigung aufgrund technischer Fehler nicht gesendet werden oder beim Kunden im Spam-Ordner oder aus anderen Gründen nicht ankommen. Der Kunde ist für den Empfang der Bestätigung in jeglicher Form verantwortlich und die schriftliche Bestätigung ist nicht bindend für das Zustandekommen des Vertrages.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Scharlaug behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig beglichen sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware pfleglich zu behandeln, notwendige Wartungsarbeiten regelmäßig und auf eigene Kosten durchzuführen und Scharlaug über Zugriffe Dritter oder Beschädigungen unverzüglich zu informieren. Bei Vertragsverletzung durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Scharlaug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.
§ 5 Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an den von Scharlaug erbrachten Leistungen verbleiben bei Scharlaug. Dies umfasst Know-how, schriftliche oder elektronische Informationsmaterialien, Marketingunterlagen, Logos, Labels und ähnliche Wertschöpfungen. Urhebervermerke und sonstige Identifikationsmerkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
§ 6 Geheimhaltung und Nennung als Kundenreferenz
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche technische und kaufmännische Informationen (z. B. Preise, Kosten) nur für Zwecke dieser AGB zu verwenden und vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verpflichtungen entfallen, wenn die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich waren oder anderweitig ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht wurden.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch nach Vertragsende. Der Auftraggeber räumt Scharlaug das Recht ein, anonymisierte Emissionsdaten in Datenbanken aufzunehmen und kommerziell zu verwerten sowie den Auftraggeber in Kundenreferenzlisten zu führen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsmethoden. Scharlaug behält sich das Recht vor, Bestellungen nur nach erfolgter Zahlung auszuliefern; die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Scharlaug.
§ 8 Mängel, Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Bei offensichtlichen Mängeln sind diese unverzüglich beim Zusteller oder uns anzuzeigen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, übernimmt Scharlaug keine Haftung. Unsere Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder es liegen zwingende gesetzliche Haftungsregelungen vor.
§ 9 Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Erfüllung unserer Dienstleistungen genutzt. Scharlaug verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 10 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Scharlaug ist bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand ist der Sitz von Scharlaug – Forst, Holz, Klima. Änderungen dieser AGB sind vorbehalten und werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
II. Ergänzende Allgemeine Bestimmungen
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten zu Ihrem Widerrufsrecht sowie eine Widerrufsbelehrung finden Sie hier.
§ 13 Liefer- und Leistungsfristen
Die erwarteten Liefer- und Leistungsfristen werden während des Bestellvorgangs kommuniziert. Verzögerungen können aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässe oder unvorhergesehener Ereignisse auftreten. Scharlaug haftet nicht für Verzögerungen.
§ 14 Preisanpassungen und Änderungen von Dienstleistungsinhalten
Scharlaug behält sich das Recht vor, Preise und Dienstleistungsinhalte zu ändern, insbesondere aufgrund von Änderungen gesetzlicher Anforderungen, Kostensteigerungen oder neuen Standards. Kunden werden über solche Änderungen informiert.
§ 15 Haftungsausschluss für externe Links und Inhalte
Scharlaug haftet nicht für den Inhalt externer Websites, auf die innerhalb unserer Angebote verwiesen wird. Für den Inhalt dieser verlinkten Websites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§ 16 Einwilligung zur Kontaktaufnahme
Durch die Zustimmung zu diesen AGB erklärt sich der Kunde einverstanden, von Scharlaug Informationen über neue Angebote und Dienstleistungen zu erhalten. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
§ 17 Verjährungsfristen
Ansprüche des Kunden auf Mängelrechte verjähren gemäß den gesetzlichen Fristen. Dies beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Lieferung der Ware und für Unternehmer ein Jahr, sofern nicht eine längere Frist gesetzlich vorgeschrieben oder vereinbart ist.
III. Spezifische Bestimmungen für Klimaschutzprojekte
§ 18 Leistungen im Rahmen der Klimawaldpatenschaft und Klimawaldaktie
Die Klimawaldpatenschaft und Klimawaldaktie sind Dienstleistungen, die auf der Förderung und Schaffung ökologisch wertvoller Wälder basieren. Kunden unterstützen Aufforstungsprojekte zur Schaffung klimaresilienter Waldökosysteme, jedoch ohne Erwerb von Eigentumsrechten oder handelbaren CO2-Zertifikaten. Die Projekte zielen auf ökologische Nachhaltigkeit und verbessern CO2-Bindung, Klimaregulation, Wasserreinhaltung und Biodiversität.
§ 19 Vertragsgegenstand und Durchführung bei Klimawaldpatenschaften und -aktien
Scharlaug bietet die Möglichkeit, durch Klimawaldpatenschaften oder Klimawaldaktien Aufforstungsprojekte zu unterstützen, ohne finanzielle Erträge oder handelbare CO2-Zertifikate. Die Dienstleistung wird nach neusten forstwirtschaftlichen Standards ausgeführt, jedoch ohne Garantie eines bestimmten Erfolgs.
§ 20 Holznutzung und Holzhandel
Im Rahmen der Klimaschutzprojekte von Scharlaug wird eine nachhaltige Holznutzung praktiziert, die den gesetzlichen Vorschriften und aktuellen Zertifizierungen entspricht. Holz, das im Zuge von Pflegemaßnahmen oder im Rahmen von Aufforstungsprojekten entnommen wird, kann für die Weiterverarbeitung oder den Verkauf genutzt werden. Soweit nicht anders vereinbart bleibt das Holz Eigentum von Scharlaug. Die Nutzung des entnommenen Holzes erfolgt stets unter Berücksichtigung der Prinzipien der Nachhaltigkeit und in Übereinstimmung mit den festgelegten Waldpflegeplänen.
§ 21 Haftung bei Klimawaldprojekten
(1) Die CO2-Bindung basiert auf wissenschaftlichen Berechnungen externer Institutionen wie Universitäten und Forschungseinrichtungen, die auf neueste Standards zurückgreifen. Scharlaug haftet nicht für die Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Berechnungen.
(2) Die Umsetzung der Projekte wird teilweise von Drittanbietern durchgeführt, deren Auswahl und Kontrolle durch Scharlaug gewährleistet wird. Scharlaug übernimmt jedoch keine Haftung für die Qualität der Leistungserbringung, etwaige Fehler oder Abweichungen in der Arbeit dieser Anbieter.
(3) Scharlaug übernimmt keine Haftung für Schäden durch abiotische oder biotische Einflüsse wie Naturkatastrophen, Vandalismus, Brandstiftung, Diebstahl oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die zur teilweisen oder vollständigen Zerstörung des Waldes und oder zugehöriger Produkte und Einrichtungen führen können. Bei teilweiser Zerstörung erfolgt eine Wiederherstellung auf Kosten des Kunden. Im Falle einer vollständigen Zerstörung des gesamten Projektes wird das weitere Vorgehen gemeinsam mit dem Kunden abgestimmt.
§ 22 Vertragslaufzeit und Kündigung für Klimawaldpatenschaften
Die Laufzeit der Klimawaldpatenschaften und -aktien beträgt grundsätzlich mindestens 20 Jahre. Eine vorzeitige Kündigung ist, sofern nicht anders im Vertrag geregelt, ausgeschlossen. Eine vorzeitige Aufhebung ist nur im beidseitigen Einverständnis möglich und führt nicht zu einer Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Nach Ablauf kann die Patenschaft erweitert und verlängert werden.
§ 23 Ausschluss einer Gewinnbeteiligung
Die Teilnahme an Klimawaldpatenschaften und Klimawaldaktien ist nicht investiv und bietet keine finanziellen Erträge oder Gewinnbeteiligungen. Sie dient ausschließlich ökologischen Zwecken.
§ 24 Erlaubte Nutzung von Informationen und Daten
(1) Scharlaug ist berechtigt, Informationen und Daten über die Projekte für Forschungszwecke, Marketing oder öffentliche Berichterstattung zu verwenden, solange keine vertraulichen Kundeninformationen preisgegeben werden.
(2) Scharlaug behält das Urheberrecht an allen im Rahmen der Klimaprojekte entstandenen Ton-, Bild- und Videoaufnahmen. Abgebildete Personen stimmen einer Veröffentlichung zu.
§ 25 Änderungen im Waldbewirtschaftungsplan
Scharlaug behält sich jederzeit das Recht vor, Pflege- und Bewirtschaftungspläne zu ändern und entsprechend anzupassen, sofern diese Änderungen der Förderung und nachhaltigen Entwicklung der Klimawälder dienen. Diese Anpassungen können insbesondere aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, veränderten klimatischen Bedingungen oder gesetzlichen Anforderungen erforderlich sein.
§ 26 Verzicht auf Forderungen nach CO2-Zertifikaten
Kunden haben keinen Anspruch auf die Ausstellung oder Übertragung handelbarer CO2-Zertifikate durch die Teilnahme an Klimawaldprojekten, selbst wenn diese nachweislich CO2-Einsparungen erzielen.